Ich möchte meine Online-Rechnung an die E-Mail-Adresse meines Sohnes/meiner Tochter/meines Enkels etc. schicken lassen – ist das möglich?

Ja. Sie können Ihrem Anbieter eine beliebige E-Mail-Adresse bekannt geben, auf die Sie bzw. eine von Ihnen benannte Person Zugriff haben. Diese E-Mail-Adresse muss also nicht unbedingt auf Ihren Namen lauten.