Ich habe Einspruch gegen meine Rechnung erhoben – muss ich sie trotzdem bezahlen?

Ja. Ihr Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung! Wenn Sie den strittigen Teil der Rechnung vorerst nicht bezahlen möchten, können Sie zusätzlich zum Rechnungseinspruch bei Ihrem Anbieter einen Antrag auf Aufschub der Fälligkeit bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) stellen. Achtung: Den restlichen, nicht bestrittenen Rechnungsbetrag müssen Sie auf jeden Fall fristgerecht bezahlen!

Nach Bestätigung durch die RTR müssen Sie den strittigen Teil der Rechnung nicht bezahlen. Beachten Sie aber, dass Ihr Anbieter bis zur Klärung den Durchschnittsbetrag der letzten 3 Rechnungen (vor der beeinspruchten Rechnung) verlangen kann.

Wird im Schlichtungsverfahren festgestellt, dass die beeinspruchte Rechnung nicht fehlerhaft ist, kann Ihr Anbieter Verzugszinsen von Ihnen verlangen.