Habe ich Anspruch auf einen Erlagschein, wenn ich eine Papierrechnung erhalte?

Nein. Aus gesetzlicher Sicht ist die Bekanntgabe einer Bankverbindung (Name der Bank und IBAN) auf der Rechnung ausreichend. Damit können Sie die Rechnung mittels Überweisung oder Bareinzahlung über Ihre Hausbank begleichen. Manche Anbieter legen der Papierrechnung aber auch einen Erlagschein bei, welchen Sie für die Einzahlung oder Überweisung verwenden können.

In unserem Glossar finden Sie weitere Informationen zum Thema Fälligkeit einer Rechnung.